Walenstadt: Fahrunfähig Unfall verursacht und geflüchtet

Am Mittwoch (02.07.2025), kurz vor 2:30 Uhr, hat an der Burgstrasse ein 17-jähriger Mann einen Selbstunfall mit einem Auto verursacht und sich anschliessend einer Kontrolle der Polizei entzogen. Er konnte später festgenommen werden und war in fahrunfähigem Zustand und ohne Führerausweis unterwegs.

Kurz vor 2:30 Uhr erhielt die Notruf- und Einsatzleitzentrale St.Gallen die Meldung von einer Drittperson, dass an der Burgstrasse ein Auto in einen Zaun gefahren sei. Die ausgerückte Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen konnte vorerst keinen Verursacher des Schadens feststellen. Während der Unfallaufnahme fiel den Polizisten ein stark beschädigtes Auto auf, welches am Unfallort vorbeifuhr. Daher beabsichtigten sie, das Auto einer Verkehrskontrolle zu unterziehen. Trotz mehreren Halteaufforderungen flüchtete die noch unbekannte Person mit ihrem Auto mit massiv überhöhter Geschwindigkeit Richtung Flums, wobei das Auto im Bereich Paschgastrasse / Polistrasse / Ganischastrasse mehrere Wiesenfelder durchquerte. Im Zentrum von Flums verlor sich die Spur des Autos, woraufhin die Nachfahrt abgebrochen wurde.

Kurze Zeit später, gegen 4:30 Uhr, erhielt die Notruf- und Einsatzleitzentrale die Meldung, dass an der St.Gallerstrasse in Sargans ein beschädigtes Auto stehe und eine Person auf der Strasse sitze. Als die aufgebotene Patrouille vor Ort eintraf, ergriff die beschriebene Person umgehend die Flucht zu Fuss. Mithilfe einer Drohne konnte die Person wenig später im Vorgarten einer Liegenschaft angehalten und arretiert werden. Dabei handelte es sich um einen 17-jährigen Mann. Es stellte sich heraus, dass er zuvor den Unfall an der Burgstrasse verursacht und sich der Kontrolle der Polizei entzogen hatte. Zudem ergaben Abklärungen, dass das Auto entwendet wurde. Der 17-jährige Fahrer war nicht im Besitze eines Führerausweises. Weiter war er in fahrunfähigem Zustand unterwegs. Bei ihm wurde eine Blut- und Urinprobe angeordnet. Am Auto, am Zaun sowie am Wiesland entstand Sachschaden im Wert von mehreren tausend Franken.

Text- und Bildquelle: Kantonspolizei St.Gallen